Für zuständige Behörden

Nur für staatliche und Strafverfolgungsbehörden.

1. Einführung

Falls erforderlich, wird RubyCash auf Anfragen autorisierter Strafverfolgungsbeamter mit nachgewiesener Befugnis reagieren. Wir werden jeden Fall prüfen und in jedem Einzelfall gemäß den Nutzungsbedingungen, unseren Datenschutzrichtlinien und allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften Unterstützung leisten. Diese Anleitung zur Bearbeitung von Anfragen von Strafverfolgungsbehörden erklärt, wie autorisierte Strafverfolgungsbeamte uns kontaktieren können, um Informationen über RubyCash-Kunden anzufordern.

2. Anfragen von Strafverfolgungsbehörden

Wir sind für die Bearbeitung von Anfragen von Strafverfolgungsbehörden aus allen Rechtsordnungen verantwortlich, gemäß unseren Nutzungsbedingungen, unseren Datenschutzrichtlinien und allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften. Wenn Sie ein autorisierter Strafverfolgungsbeamter sind, senden Sie alle Anfragen an RubyCash an die E-Mail-Adresse [email protected]. Wir bemühen uns, E-Mails so schnell wie möglich zu beantworten. Sollten Sie keine Antwort erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Falls grenzüberschreitende Strafverfolgungsbehörden beteiligt sind, beziehen Sie sich bitte auf die entsprechenden Dokumente im Zusammenhang mit Verträgen über gegenseitige Rechtshilfe.

3. Erforderliche Informationen

  • Name der Strafverfolgungsbehörde;

  • Um Ihre Anfrage zu bearbeiten, müssen Strafverfolgungsbeamte diese wie folgt einreichen:
    – von einer E-Mail-Adresse mit einer offiziellen Regierungsdomäne, zusammen mit einem Nachweis über ihre Befugnis als Vertreter der Strafverfolgungsbehörde (z. B. ein Foto des Dienstausweises des autorisierten Beamten);
    – mit einer Betreffzeile, die die angeforderten Maßnahmen oder Fragen spezifiziert; und mit einer unterzeichneten gerichtlichen Anordnung und/oder einem offiziellen Schreiben der Strafverfolgungsbehörde, das Folgendes enthält:
    – den vollständigen Namen der Strafverfolgungsbehörde und ihre rechtliche Befugnis, die Anfrage in Verbindung mit zuständigen Gerichten einzureichen, einschließlich begleitender Dokumentation;
    – offizielle Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer);
    – einen chronologischen Überblick über den untersuchten Vorfall, einschließlich wesentlicher Fakten, wobei nach Möglichkeit auf folgende Punkte eingegangen wird:
    – alle betroffenen Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes („TXID“), beginnend mit der ersten Transaktion, über die sich das mutmaßliche Opfer beschwert (geben Sie den Token-Typ und den Betrag für jede Transaktion sowie die entsprechende Blockchain an), und endend damit, wie diese Transaktion zu RubyCash zurückverfolgt wird;
    – für komplexe Fälle geben Sie die Gesamtsumme (in Tokens und geschätztem USD-Wert) an und fügen Sie eine Aufschlüsselung zur besseren Verständlichkeit hinzu;
    – die bisherigen Ergebnisse Ihrer Ermittlungen, einschließlich Informationen über den mutmaßlichen Betrüger sowie die Umstände, unter denen das mutmaßliche Opfer überzeugt wurde, die erste Transaktion durchzuführen;
    – alle Anfragen und Anhänge müssen in englischer Sprache eingereicht werden;
    – alle relevanten Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes müssen ebenfalls in einem Textdokument oder kopierbaren PDF-Format bereitgestellt werden.

4. Dringende Anfragen von Strafverfolgungsbehörden

Für äußerst dringende Anfragen, z. B. bei Gefahr für Leib und Leben einer Person, geben Sie bitte DRINGENDE ANFRAGE in der Betreffzeile an.

5. Haftungsausschluss

https://rubycash.org/ unternimmt alle Anstrengungen, um Informationen an die zuständigen Behörden in größtmöglichem Umfang zu sammeln und bereitzustellen. Jedoch übernimmt https://rubycash.org/ keine Haftung und gibt keine Garantien hinsichtlich der Genauigkeit, Angemessenheit oder Vollständigkeit der als Antwort auf eine Anfrage bereitgestellten Informationen. Bitte beachten Sie, dass Informationsmängel aufgrund verschiedener Ursachen, einschließlich menschlicher Fehler, technischer oder softwarebedingter Mängel, auftreten können.

Die Korrespondenz im Zusammenhang mit Anfragen von zuständigen Behörden ist vertraulich und privilegiert und darf nur für die Zwecke der Anfrage verwendet werden.

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